Anwaltskosten
 
1. Was kostet eine Beratung?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die Grundlage der Honorarerstellung für die Tätigkeit des Anwalts. Der Anwalt ist bei der Berechnung seiner Gebühren an das Vergütungsgesetz gebunden.

2. Was kostet der Rechtsanwalt bei einer Auftragserteilung?

Hier gibt es keine allgemeine Antwort. Es kommt darauf an, ob der Anwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet oder ob eine Honorarvereinbarung besteht. Rechnet der Anwalt nach RVG ab, ist der Streitwert Basis der Abrechnung. Weitere Kriterien sind z.B. ob es überhaupt zu einem Prozess kommt oder die Tätigkeit des Anwalts außergerichtlich bleibt.

3. Und wenn es zum Prozess kommt?

Dieses umfangreiche Thema können Sie unter www.brak.de unter den jeweiligen Unterpunkten

- Service
- Gebühren
- Gerichtskosten
- Prozesskostenhilfe
- Rechtsschutzversicherungen

abrufen.

 
 
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  Lassen Sie vom Anwalt auch prüfen, ob die Kosten für die Beratung oder eine weitere Tätigkeit bis hin zum Prozess von einer Rechtsschutzversicherung getragen werden müssen, oder ob Ihnen hierfür eventuell Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zustehen könnte.

Fragen Sie Ihren Anwalt gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das bringt Ihnen eine gewisse Sicherheit und für den Anwalt ist das selbstverständlich.
 
 

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